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GEBÄUDE IM AUSSENBEREICH

Der sogenannte Außenbereich sollte prinzipiell von jeglicher Bebauung frei bleiben. Diese Vorgabe des Bundesgesetzgebers soll den Außenbereich in seiner besonderen Bedeutung erhalten. Gleichwohl lässt der Gesetzgeber in bestimmtem Maße nach sorgfältiger Abwägung auch Bauvorhaben im Außenbereich zu. Wir prüfen gerne die Zulässigkeit Ihrer individuellen Anfrage und planen dann gerne Ihr Bauvorhaben auf rechtskräftiger Grundlage.